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Segeln in Kroatien
Formalitäten


Bestimmungen über die Genehmigung zur Führung eines Bootes
Der Bootsführer muss für das Befahren der kroatischen Meeresküstengewässer einen Bootsführerschein haben, herausgegeben nach den Vorschriften in seiner Heimat.

Für Staatsangehörige der Bundesrepublik Deutschland genügt der „Sportbootführerschein See“, wenn das Sportboot mit einem Motor über 3.68 kW (5PS) ausgerüstet ist. Anerkannt werden ebenfalls Bootsführerschein der Klasse B (Küstenschifffahrt) und C (für das offene Meer), herausgegeben von der Seeschifffahrtbehörde und vom Wassersportverband. Unzulänglich sind die Bestätigungen für Sportboote (Klasse A), das Bodensee-Schifferpatent und das Rheinschiffer-Patent.
Für Staatsangehörige der Republik Österreich gelten Bestätigungen für die Küstenschifffahrt (Schifffahrtsgebiet 2), für die nahe Küstenschifffahrt (Schifffahrtsgebiet 3) und die Schifffahrt auf dem offenen Meer (Schifffahrtsgebiet 4).
Für Staatsangehörige der Schweiz  ist der B-Schein des CCS notwendig.

Die Schifffahrt ohne Bootsführerschein zieht die strafrechtliche Verantwortung und im Falle eines Unfalls während der Schifffahrt den Verlust der Rechte aus der Versicherung nach sich.
Wenn Sie keine Schifffahrtsgenehmigung besitzen, können Sie in Kroatien die Bootsführerprüfung bei der Schifffahrtsverwaltung und in den Hafenämtern ablegen. Die Bestätigung zum Bootsführerschein ermöglicht Ihnen die Führung eines Motorbootes und eines Segelbootes bis zu einer Länge von 12 m oder 15 GT sowie die Nutzung der Schiffs VHF-Station. Wenn Sie ein gemietetes Boot nutzen, muss ein Mitglied der Besatzung für die Handhabung der VHF-Station befähigt sein.
Personen, die seit min. 3 Jahren eine Bestätigung zum Bootführer besitzen, können an der Skipperprüfung teilnehmen (Matrose-Motorist). Dieses Zeugnis ermöglicht ihnen die Führung von Schiffen bis 25 BT.

In Kroatien wird Ihnen nach vorheriger Schulung und abgelegter Prüfung auch ein Zeugnis über die Befähigung zur Führung einer Jacht (Yacht Skipper) ausgestellt, das Ihnen die Führung von Yachten bis 100 BT ermöglicht.
Ebenso können Sie ein Zeugnis über die Befähigung eines GMDSS-Operators mit allgemeiner bzw. begrenzter Befugnis erlangen.


An- und Abmeldung von Personen
Innerhalb von 24 Std. nach Einlaufen in den Hafen, in eine natürliche Bucht oder Ankerbucht, ist der Bootsführer verpflichtet, die Ankunft in der zuständigen Polizeistation anzumelden. Als persönliche Ausweise werden der Reisepass, der Personalausweis oder ein anderes persönliches Identifikationsdokument anerkannt. Anstelle des Bootsführers kann die Anmeldung von der Rezeption eines Yachthafens, einer touristischen Agentur oder einem Büro des Tourismusverbandes vorgenommen werden. Das gleiche Verfahren gilt auch für die Abmeldung. Bei der Abmeldung ist ebenfalls die Kurtaxe zu zahlen. Verboten ist die Durchführung der Personen- und Güterbeförderung in den Küstengewässern der Republik Kroatien für Entgelt (Kabotage).

Tauchen
Vergnügungs- und Sporttauchen ist nur mit einem gültigen Ausweis des kroatischen Tauchverbandes (HRA- Hrvatska ronilacki savez) erlaubt. Der Taucherausweis gilt für ein Jahr vom Tag der Herausgabe. Er wird nur Tauchern mit einer entsprechenden Taucherqualifikation ausgestellt:  CMAS, PADI, SSI, NAUI, NASDS, YMCA, MDEA, NASE, IDEA, IANTD, NSS-CDS, ANDI, TDI, NACI, PSA, PDIC, SDI, FIAS, ACUC, BSAC, VDST, BARACUDA, u.ä. Einstweilige Taucherqualifikationen sind nicht gültig.

Regeln in den Häfen und anderen Gebieten des Meeres
Zur eigenen Sicherheit und der Sicherheit anderer Personen auf dem Meer, ist besonders auf die Bestimmung der Sicherheitsvorschriften auf dem Meer zu achten:
Verboten ist:
-          in den Häfen: Baden, Gleitboot fahren, Surfen, Wasserski;
-          das Surfen in engen Durchgängen, wo Schiffsverkehr herrscht, in einer Entfernung von weniger als 50 m vor der Küste einer Naturstrandes:
-          Das Fahren und Segeln mit Motor- und Segelbooten in einer Entfernung von weniger als 50 m von der Küste;
-          Schwimmen ausserhalb der umzäunten Zone eines eingerichteten Strandes sowie in einer Entfernung von mehr als 100 m von einem Naturstrand.
-          Das Wegwerfen von Mineralölrückständen, Kunststoff-, Metall-, Glas- und sonstige Verpackungen sowie aller anderen Abfälle ins Meer.
Im Wasserbereich der Strände dürfen die Boote nur in einer Entfernung von mehr als 50 m von der Abzäunung eines eingerichteten Strandes, bzw. 150 m von der Küste eines Naturstrandes fahren.
Die Gleitboote dürfen nur einer Entfernung von mehr als 300 m von der Küste entfernt und in Gebieten, wo das Gleitbootfahren nicht verboten ist, fahren.  Boote mit Düsenantrieb (Jet-Ski) dürfen nur in den Gebieten fahren, wo dies erlaubt ist.
In allen Häfen für den öffentlichen Verkehr und nautischen Tourismus ist das Deponieren und die Aufnahme von Müll, Abfall, Abwasser und Altöl geregelt und die Schiffe dürfen ausschliesslich an diesen Stellen ihre Abfallbehälter entleeren. Die Verschmutzung des Meeres ist ein seerechtliches Vergehen.




In Zusammenarbeit mit dem kroatischen Informationszentrum für Tourismus




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